Rechtsprechung
BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Abschiebungshaft bei fehlender Unterschrift und Begründung zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung und Durchführbarkeit der Abschiebung auf dem Haftantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 23 Abs. 1 S. 4; FamFG § 417
Zulässigkeit der Abschiebungshaft bei fehlender Unterschrift und Begründung zur erforderlichen Dauer der Freiheitsentziehung und Durchführbarkeit der Abschiebung auf dem Haftantrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschiebehaftsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Entscheidungen zum Verfahrensrecht (FamFG)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09
Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11
Da jedoch der Antrag und dessen Begründung die Grundlage für die Anhörung des Betroffenen bilden, muss sowohl die Antragstellung als auch die Antragsbegründung aus den Verfahrensakten selbst ersichtlich sein; diese müssen daher entweder den vollständigen schriftlichen Haftantrag enthalten, oder die Antragsbegründung muss sich aus dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen ergeben (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1509;… Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris;… Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10 Rn. 6, juris).Fehlt beides, ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen nicht möglich (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO;… Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, aaO).
Die deshalb verbleibenden Zweifel an eine den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entsprechende Antragstellung wirken zu Lasten der beteiligten Behörde (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO;… Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, aaO).
- BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10
Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11
Da jedoch der Antrag und dessen Begründung die Grundlage für die Anhörung des Betroffenen bilden, muss sowohl die Antragstellung als auch die Antragsbegründung aus den Verfahrensakten selbst ersichtlich sein; diese müssen daher entweder den vollständigen schriftlichen Haftantrag enthalten, oder die Antragsbegründung muss sich aus dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen ergeben (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1509;… Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10 Rn. 6, juris).Fehlt beides, ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen nicht möglich (Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, aaO).
Die deshalb verbleibenden Zweifel an eine den Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG entsprechende Antragstellung wirken zu Lasten der beteiligten Behörde (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, aaO).
- BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11
Denn die Unterschrift unter einem verfahrenseinleitenden Antrag (§ 23 Abs. 1 Satz 4 FamFG) ist ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen ergibt, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen; dazu müssen dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können, und es muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - V ZB 210/10, InfAuslR 2011, 71, 72 Rn. 11 mwN). - BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10
Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz; …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 98/11
Da jedoch der Antrag und dessen Begründung die Grundlage für die Anhörung des Betroffenen bilden, muss sowohl die Antragstellung als auch die Antragsbegründung aus den Verfahrensakten selbst ersichtlich sein; diese müssen daher entweder den vollständigen schriftlichen Haftantrag enthalten, oder die Antragsbegründung muss sich aus dem Protokoll über die Anhörung des Betroffenen ergeben (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, NVwZ 2010, 1508, 1509; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 Rn. 13, juris;… Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10 Rn. 6, juris).